Kleine Anfrage – 25/SVV/0752 – Spekulativer Wohnungsleerstand in der Charlottenstraße 12 beseitigen

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Das Wohnhaus in der Charlottenstr. 12 steht seit Jahren leer.

Vor einiger Zeit gab es eine Begehung durch die Eigentümer. Mit dabei war auch der Anwalt der Familie. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass eine Renovierung des Hauses möglich wäre und von der Eigentümerin überlegt wird. Seitdem ist allerdings nichts passiert.

Auf der anderen Seite gibt es massiven Wohnungsleerstand in Potsdam. Kein Wohnhaus darf zur Spekulation einfach Leerstehen.

Zur Kontrolle der Verwaltung und zur Vorbereitung eines Antrags an die Stadtverordnetenversammlung stelle ich daher diese Kleine Anfrage.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Ist der Verwaltung der Zustand der Räumlichkeiten, z.B. durch Begehung oder nach Auskunft der Eigentümer bekannt?

2. Wie schätzt die Verwaltung den Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand ein, um die Räumlichkeiten in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen?

3. Ist der Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand aus Sicht der Verwaltung noch vertretbar und dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbar? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, was folgt daraus?

4. Stimmt die Verwaltung der Auffassung zu, dass es sich beim Leerstand in der Charlottenstr. 12 um einen s.g. spekulativen Leerstand handelt? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, was folgt daraus?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.