Kleine Anfrage – 25/SVV/0762 – Mehr Fördermittel und Förderprojekte durch Personalkostenerstattungs-Stellen

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Mit Beschluss DS 21/SVV/0447 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie u.a. die Umsetzung von Fördermittelprojekten in allen Fachbereichen verbessert werden kann.

Wie bekannt, braucht es zur Umsetzung von Fördermittelprojekten Personal – sowohl zur Projektumsetzung als auch zur Mittelbewirtschaftung. Gemäß Förderrichtlinien können die Personalkosten der LHP mit Fördermitteln erstattet bzw. (re)finanziert werden. Dafür braucht es die s.g. Personalkostenerstattungs-Stellen.

Die Verwaltung hat auf Nachfrage in der DS 24/SVV/1263-01 mitgeteilt, dass es geplant ist, mit der Stellenplanung 2025 einen Pool von 30 Personalkostenerstattungs-Stellen einzurichten.

Diese Stellen werden für freiwillige und pflichtige Aufgaben vorgehalten, bspw. zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen von Land/Bund/EU.

Diese Kleine Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Sachstand zur Einrichtung der 30 Personalkostenerstattungs-Stellen?

2. Wie genau erfolgt die Unterstützung der Geschäftsbereiche durch diese Stellen?

3. Für welche Projekte wurden bzw. werden Personalkostenerstattungs-Stellen eingerichtet? Bitte um tabellarische Angaben der Förderprojekte, Fördersumme und der Geschäftsbereiche

4. Wie wird von der LHP sichergestellt, dass bei der dezentralen Beantragung von Förderprojekten in den einzelnen Geschäfts- und Fachbereichen auch die Personalkosten in voller Höhe mit beantragt werden?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.