Kleine Anfrage – 25/SVV/0857 – Verwendung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes in der Landeshauptstadt Potsdam
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Brandenburgs Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände informierten am 09.09.2025 über ihre Einigung zur Verwendung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Demnach sollen die Kommunen insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur weitgehend eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport erhalten. In einer entsprechenden Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 09.09.2025 ließ sich Oliver Hermann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, wie folgt zitieren: „Für den
Städte- und Gemeindebund war wichtig, sich auf ein schnelles bürokratiearmes Verfahren […] zu verständigen. Ich gehe davon aus, dass der Einsatz zeitnah in jeder Kommune sichtbar wird.“
Zur Kontrolle der Verwaltung stelle ich diese Kleine Anfrage.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der aktuelle Digitalisierungsgrad der kommunalen Register (z.B. Melderegister, Gewerberegister, Sozialregister) in der Landeshauptstadt Potsdam?
2. Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die bestehenden Register interoperabel zu gestalten und den Datenaustausch zwischen den einzelnen Verwaltungsbereichen zu erleichtern?
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nicht mehrfach angeben müssen?
4. Wie wird sichergestellt, dass bei der Modernisierung der Register der Datenschutz und die IT-Sicherheit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
5. Wie ist der konkreten Zeitplan für die vollständige Modernisierung der Register in Potsdam, und welche Herausforderungen wurden bisher identifiziert?
Der Vorgang im <a href="Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Modernisierung der Verwaltungsregister ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung. Sie soll effizientere Verwaltungsprozesse ermöglichen, die Datenqualität verbessern und die Bürgerfreundlichkeit erhöhen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen zum aktuellen Stand der Registermodernisierung in Potsdam.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welchen Anteil wird die Landeshauptstadt Potsdam aus den Mitteln des Infrastruktur-Sondervermögens erhalten?
2. Wann und auf welchem Wege sollen diese Mittel an die Landeshauptstadt ausgezahlt werden (investive Schlüsselzuweisung oder anderes)?
3. Wie wird sich die Auszahlung dieser Mittel allgemein auf die Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam auswirken?
4. Nach welchen Kriterien wird über die konkrete Verwendung der Mittel innerhalb der Landeshauptstadt entschieden (z.B. bestehende Prioritätenlisten, Haushaltsbeschlüsse, Beschlüsse der SVV, Vorschläge der Verwaltung)?
5. In welchem Umfang werden die Stadtverordnetenversammlung, ihre Fachausschüsse und ggf. auch die Einwohner:innenbeteiligung in die Entscheidung über die Mittelverwendung einbezogen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
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