Kritische Behördenstellungnahmen vorenthalten: Linke fordert Aufklärung im Medienstadt-Verfahren

Wurden den Stadtverordneten zwei kritische Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ bewusst vorenthalten? Das legt nun ein Bericht der Märkischen Allgemeinen nahe. Die Linke in der Stadtverordnetenversammlung kritisiert dieses Agieren scharf.

Konstantin Gräfe, Fraktionsvorsitzender in der SVV, erklärt: „Es ist ein schwerwiegender Vorgang, dass den Stadtverordneten kritische Stellungnahmen aus der eigenen Verwaltung vorenthalten wurden. Zumal es sich um ein so zentrales wie umstrittenes Projekt wie dem Bebauungsplan für die Medienstadt handelt. Hier ist umfassende Aufklärung dringend nötig!

Besonders problematisch ist, dass die Stellungnahmen nach den nun bekannt gewordenen Unterlagen ausdrücklich mit dem Hinweis versehen wurden, sie nicht an die Stadtverordnetenversammlung weiterzuleiten. Den Stadtverordneten müssen für ihre Entscheidungen alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen. Wenn kritische Einwände von Fachbehörden nicht Teil der Beratungsgrundlage sind, kann das die demokratische Entscheidungsfindung erheblich beeinträchtigen. Es muss deshalb geklärt werden, wer diese Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen dies geschah und ob ein solches Vorgehen auch in anderen Verfahren praktiziert wurde.

Damit rückt erneut die Amtsführung des Baubeigeordneten Bernd Rubelt in den Fokus. Auch dieser Vorgang, der den Kern von Rubelts Verantwortungsbereich betrifft, zeigt: Es ist höchste Zeit für einen personellen Neuanfang.“

Anja Günther, Vertreterin der Fraktion im Bauausschuss, ergänzt: „Die aktuellen Erkenntnisse sind umso schwerwiegender, als das zwischenzeitlich bereits erhebliche Teile der Projekte vorab genehmigt und bereits zum großen Teil realisiert wurden – obwohl es noch keinen beschlossenen B-Plan gibt und den Stadtverordneten offenbar wesentliche kritische Informationen vorenthalten wurden. Wir fordern die Oberbürgermeisterin daher auf, sicherzustellen, dass bis zu einer Beschlussfassung keine weiteren Baugenehmigungen mehr im Gebiet des B-Plans 119 erteilt werden und zu prüfen, ob für die derzeit in Realisierung befindlichen Projekte ein Baustopp erforderlich ist.

Darüber drängt sich nun der Verdacht auf, dass dieses Vorgehen möglicherweise kein Einzelfall war. Die Oberbürgermeisterin muss deswegen für alle in Verantwortung von Herrn Rubelt geführten Verfahren prüfen lassen, ob den Stadtverordneten jeweils alle abgegebenen behördlichen Stellungnahmen vor ihrer Entscheidung vorgelegt wurden. In diesem und ggf. weiteren Fällen erwarten wir entsprechende dienst-rechtliche Konsequenzen!

Für alle künftigen Verfahren muss sichergestellt werden, dass alle Stellungnahmen zu einer Bauleitplanung den Stadtverordneten zur Verfügung stehen. Nur so kann das Vertrauen in eine sachgerechte Arbeit der Verwaltung wiederhergestellt werden.“